Grundlagen „DHS Freundeskreis e.V.“

  1. Der DHS-Freundeskreis e.V. wurde gegründet um die Arbeit der DHS, insbesondere im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen. Ein hilfreicher Schwerpunkt ist die Gewinnung neuer Spender/innen, neuer Patinnen und Paten, die Gewinnung von direkten Fördermitgliedern bei der DHS, die Gewinnung von Mitgliedern für den DHS-Freundeskreis, das Sammeln von Spenden und das Informieren über die DHS Projekte im Umfeld der Vereinsmitglieder.
  2. Eine direkte Hilfe von Vereinsmitgliedern in den Projekten ist aktuell nicht mehr nötig, da alle Projekte mittlerweile durch ehemalige Projektkinder, die bereits erwachsen sind, stark unterstützt werden. Diese kennen Land und Leute, die Sprache, sind sehr loyal zur DHS und haben eine Wohnung im Projektland, bzw. benötigen keine Betreuung und kennen sich vor Ort aus. 
  3. Das Auftreten des Vereines muss den Standards der Zeit entsprechen (Briefkopf, Geschäftsbriefstandards, Einhalten gesetzlicher Vorgaben, Buchhaltung, etc.).  
  4. Der Verein kann als DHS-Freundeskreis auftreten, sobald er den Eintrag e.V.- und die Gemeinnützigkeit hat. Bis dahin sollten die Vereinsaktivitäten ruhen. Die Berechtigung als DHS-Freundeskreis aufzutreten wird vom Vorstand auf 2 jeweils Jahre vergeben.
  5. Der Verein muss bei seinen Veranstaltungen dafür sorgen, dass die Teilnehmer ausreichend versichert sind. Die DHS übernimmt für den Verein keine Kosten, falls ein Schaden oder eine Haftung auftreten. Ebenso haftet der Verein für seine Entscheidungen und Aktivitäten selbst. Er kann die Haftung, evtl. Kosten oder kausale Kosten nicht auf die DHS delegieren. 
  6. Der Verein kann mit dem Geld, das von ihm für die DHS zur Verfügung gestellt wird, bestimmte Projekte oder Projektteile der DHS unterstützen und damit auch Werbung machen. Jedoch kann er keine eigenen oder extra Projekte alleine durchführen. 
  7. Der Verein hat eine eigene Kasse und arbeitet auf eigene Rechnung und Haftung. Die Verwaltungskosten des Vereins dürfen nicht über 19,9% liegen. Alle Gelder darüber hinaus führt der Verein an die DHS ab (allgemein oder für ein abgesprochenes Projektteil).
  8. Der Verein hat kein Vertretungsrecht für die DHS und kann für die DHS keine Aussagen treffen oder Verbindlichkeiten eingehen. Sollte der Verein etwas durchführen, so muss er dies mit eigenen Mitteln bestreiten. Ausnahme: Der Verein spricht die Maßnahme vor deren Durchführung schriftlich mit dem Stiftungsrat, aktuell vertreten durch Volker Ellspermann, ab. Ohne vorherige schriftliche Absprache sind generell keine Kostenerstattungen und auch kein Ausstellen von Spendenquittungen möglich. Die DHS verliert sonst die Hoheit und Übersicht über ihre Ausgaben. Im Umkehrschluss entscheidet die DHS nicht über die Ausgaben des Vereins und sie übt auch keine Vertretung für den Verein aus. 
  9. Die DHS notiert wie viele Patenschaften, Spenden, Fördermitgliedschaften, Mitgliedschaften im DHS-Freundeskreis, etc. jährlich über den Freundeskreis kommen. Ebenso werden die Helferstunden notiert, die durch die Vereinsmitglieder erbracht werden. 
  10. Für aktive Vereinsmitglieder (mindestens 30 Stunden ehrenamtliche Arbeit nachweislich geleistet, davon mindestens jeweils 10 Stunden in den beiden vorangegangenen Quartalen) bietet die DHS kostenfreie Seminare und Ausbildungsmöglichkeiten an, insofern in der DHS hierzu ein Bedarf besteht. 
  11. Sollte der Verein Maßnahmen durchführen, die gegen die Interessen der DHS sind- oder rassistisch, sexistisch, etc. sind oder sollte er die Gemeinnützigkeit verlieren, muss die DHS dem Freundeskreis das Recht entziehen als DHS-Freundeskreis aufzutreten. Hierzu ist die DHS durch die ADD verpflichtet.